Um die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen zu unterstützen und ihre soziale Integration zu fördern ist eine hohe pädagogische Qualität in den Betreuungseinrichtungen (SEA, Mini-Crèches), bei den Tageseltern und in den Jugendhäusern unerlässlich.
Das Jugendgesetz (Geändertes Jugendgesetz vom 4. Juli 2008) will die pädagogische Qualität unterstützen und sieht eine Reihe von Maßnahmen der Qualitätssicherung vor. Hier sollen regelmäßige Kontrollen der Prozessqualität stattfinden.
Einrichtungen der non-formalen Bildung (SEA ; MC ; MJ) applizieren Qualitätssicherungsmaßnahmen, welche Folgendes umfassen :
Tageseltern (AP) applizieren Qualitätssicherungsmaßnahmen, welche Folgendes umfassen :