Qualitätssicherung - enfancejeunesse
Le Gouvernement du Grand-Duché du Luxembourg

Qualitätssicherung

Um die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen zu unterstützen und ihre soziale Integration zu fördern ist eine hohe pädagogische Qualität in den Betreuungseinrichtungen (SEA, Mini-Crèches), bei den Tageseltern  und in den Jugendhäusern unerlässlich.

Das Jugendgesetz (Geändertes Jugendgesetz vom 4. Juli 2008) will die pädagogische Qualität unterstützen und sieht eine Reihe von Maßnahmen der Qualitätssicherung vor. Hier sollen regelmäßige Kontrollen der Prozessqualität stattfinden.

Einrichtungen der non-formalen Bildung (SEA ; MC ; MJ) applizieren Qualitätssicherungsmaßnahmen, welche Folgendes umfassen :

  • Die Verpflichtung zur Ausarbeitung eines pädagogischen Konzeptes
  • Die Durchführung eines Logbuches
  • Die Verpflichtung zur Fortbildung des sozialpädagogischen Personals
  • Die externe Evaluation durch die „Agents régionaux jeunesse“ des Service national de la jeunesse.

Tageseltern (AP) applizieren Qualitätssicherungsmaßnahmen, welche Folgendes umfassen :

  • Die Verpflichtung zur Ausarbeitung eines Betreuungskonzeptes
  • Die Verpflichtung zur Ausarbeitung eines Jahresberichtes
  • Die Verpflichtung sich fortzubilden
  • Die externe Evaluation durch die „Agents régionaux jeunesse“ des Service national de la jeunesse.

Gesetzgebung nachlesen

Koordination der Regionalbeauftragten:

Büros Osten / Norden / Süden / Zentrum

Koordinaten der Regionalbeauftragten:

Büro Osten (2a avenue Prince Henri L-6735 Grevenmacher)

Büro Norden (57 Grand-Rue L-9050 Ettelbrück)

Büro Zentrum (29 rue Aldringen L-1118 Luxembourg)

Büro Süden (47 rue de l’Alzette L-4011 Esch/Alzette)