Der Tätigkeitsbericht ist ein « Instrument der Qualitätssicherung » und Teil des modifizierten Jugendgesetzes.
Der Tätigkeitsbericht ermöglicht den Tageseltern die unterschiedlichen Aspekte der Tagesbetreuung, welche sie das gesamte Jahr anbieten, zu reflektieren und zu dokumentieren. Diese Reflexion und Analyse des Alltages tragen zur Qualität der Tätigkeit der Tageseltern bei.
Der Tätigkeitsbericht dient zudem als Grundlage für den Austausch mit dem Agent régional. Er erlaubt ihm eine Bestandsaufnahme zu machen von: